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Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 3. April 2002
Authors:Holger Schmitz and Moritz Br?der
Abstract:Bereits das Ma? der übereinstimmung ist auch für den unbefangenen Betrachter ein Hinweis auf das Fehlen wirklicher überraschungen. Das Gesetz stellt sich als Destillat der naturschutzfachlichen Diskussion der letzten Jahrzehnte dar und bringt keine wirklich grunds?tzlichen ?nderungen mit sich. Vorherrschend ist eine St?rkung der Programms?tze, neben wenigen Verbesserungen auf der Vollzugsebene. Kernstücke der ?nderung sind die Neufassung der Leitbestimmungen (§§ 1, 2 BNatSchG), die Einführung eines l?nderübergreifenden Biotopverbunds (§ 3 BNatSchG), die Normierung von Grunds?tzen guter fachlicher Praxis in der Landwirtschaft (§ 5 Abs. 1 BNatSchG), die St?rkung der Landschaftsplanung (§§ 12ff. BNatSchG), die Neufassung der Eingiffsregelung (§§ 19ff. BNatSchG) sowie die St?rkung der Beteiligungsrechte anerkannter Naturschutzvereine in Verbund mit der bundesgesetzlichen Einführung der Verbandsklage. Diese Aspekte der Neuregelung werden im folgenden dargestellt.
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