Abstract: | Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wird im Vergleich zur FFH- und zur Vogelschutzrichtlinie, deren Anforderungen etwa acht
Prozent der Landesfl?che von Nordrhein-Westfalen (NRW) betreffen, mit aufzustellenden Bewirtschaftungspl?nen fl?chendeckend
ganze Flusseinzugsgebiete erfassen und damit in ihren Auswirkungen für die Landwirtschaft alles Bisherige weit in den Schatten
stellen. Insofern hat sich die Landwirtschaft recht frühzeitig in den Umsetzungsprozess der EU-WRRL aktiv eingebracht – angefangen
von der Bestandsaufnahme über das Monitoring bis zu den jetzt anlaufenden Ma?nahmenprogrammen. |