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Die Verdichtungsr?ume werden zunehmend gepr?gt von einem anhaltenden Ansiedlungs– und Erweiterungsdruck gro?fl?chiger Einzelhandelsbetriebe. Dadurch werden Auswirkungen auf die Zentren– und Versorgungsstrukturen befürchtet. Die Fl?chennachfrage betrifft insbesondere die verkehrsgünstigen, nicht zentrenintegrierten Standorte innerhalb der Kernstadt sowie Standorte in den angrenzenden St?dten und Gemeinden. Darüber hinaus existieren bereits vielfach Einzelhandelsagglomerationen mit hohem Anteil an gro?fl?chigen Vertriebsformen. Grundlage für die raumordnerische Beurteilung von Gro?fl?chen– und Einzelhandelsprojekten ist das – in Niedersachsen dreistufige – System der Zentralen Orte (Ober– Mittel– und Grundzentren), auf Basis dessen in den Regionalen Raumordnungsprogrammen (RROP) n?here Aussagen getroffen werden. Allgemein besteht dabei die regionalplanerische Forderung nach funktionaler und regionaler Integration von Einzelhandelsvorgaben bzw. –standorten in die st?dtische und regionale Versorgungsstruktur: • Art und Umfang des Vorhabens (Versorgungsbedeutung, ausgedrückt in der Einzelhandelszentralit?t und dem Einzugsbereich) sollen der zentral?rtlichen Bedeutung der Standortkommune entsprechen. • In engem Zusammenhang damit sollen die Gesamtstrukturen des Einzelhandels und der Einzugsbereich in einem angemessenen Verh?ltnis zur Bev?lkerungszahl im Verflechtungsbereich stehen bzw. diesen nicht wesentlich überschreiben (wobei die Verflechtungsbereiche in Niedersachsen nicht weiter definiert sind). Faktisch sind jedoch – neben dem Netz der Zentralen Orte – sekund?re, angebotsorientierte Standortnetze des gro?fl?chigen Einzelhandels entstanden. Aus Sicht der Raumordnung stellt sich somit das Problem, dass die Zentrale–Orte–Hierarchie als Bewertungsgrundlage insbesondere für st?dtebaulich schwer integrierbare gro?fl?chige Einzelhandelsbetriebe gerade in Verdichtungsr?umen unzureichend ist (vgl. CONVENT & v. Rohr 1997.  相似文献   
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