Abstract: | Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wird im Vergleich zur FFH- und zur Vogelschutzrichtlinie, deren Anforderungen etwa acht Prozent der Landesfl?che von Nordrhein-Westfalen (NRW) betreffen, mit aufzustellenden Bewirtschaftungspl?nen fl?chendeckend ganze Flusseinzugsgebiete erfassen und damit in ihren Auswirkungen für die Landwirtschaft alles Bisherige weit in den Schatten stellen. Insofern hat sich die Landwirtschaft recht frühzeitig in den Umsetzungsprozess der EU-WRRL aktiv eingebracht – angefangen von der Bestandsaufnahme über das Monitoring bis zu den jetzt anlaufenden Ma?nahmenprogrammen. |